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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Cuxhaven-Osterholz e.V. findest du hier .
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Für die Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen sind die Teilnahmebedingungen zu beachten. Für Ausbilder*innen sind ebenfalls die Regelungen für Ausbilderfortbildungen zu berücksichtigen. Während der Covid-19-Pandemie gilt unser Hygienekonzept verbindlich.
Die Anmeldung zu den Seminaren Ausbildungsassistent*in, Ausbilder*innenfortbildung, BOS-Sprechfunker*in, Führungslehre sowie Wettkampfrichter*in findet sich ab dem Jahr 2022 auf den Seiten des Landesverbandes Niedersachsen.
Bootsführeranwärter*innen, die bereits seit mindestens einem Jahr im Bootsdienst in ihrer Ortsgruppe eingesetzt sind und die nötige Fahrpraxis haben, um die nötigen Grundfahrmanöver zu beherrschen.
Im Lehrgang werden nur die Gruppenaufgaben praktisch geübt, das sichere Beherrschen des Bootes wird vorausgesetzt.
Während der Ausbildung wird der für die Prüfung notwendige Vorbereitungslehrgang durchgeführt und die Anwärter*innen auf die Prüfung vorbereitet. Die Ausbildung beinhaltet die Ausbildung für den amtlichen Sportbootführerschein Binnen. Auf Antrag kann der DLRG-Bootsführerschein A in den amtlichen Bootsführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Wenn ein amtlicher Sportbootführerschein See vorhanden ist, kann dieser mit eingereicht werden und es wird bei bestandener Prüfung der DLRG-Bootsführerschein A/B ausgestellt.
Während der praktischen Ausbildung ist Einsatzkleidung zu tragen. Die MRB für die praktische Ausbildung müssen einschließlich der Bootsführer*innen durch die entsendenden Ortsgruppen gestellt werden.
Bei einer Teilnehmendenzahl ab 12 kann ggf. eine Prüfungsabnahme im Bezirksgebiet stattfinden.
Die Absolvierung der Ausbildungsfahrten in der Ortsgruppe sowie die Vermittlung von Basiswissen (z.B.: Fahrkunde, Seemannschaft) sind elementare Voraussetzungen.
Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Terminen wird es noch einen Termin zur Prüfungsvorbereitung nach dem letzten Termin geben. Dieser Termin wird gemeinsam mit den Teilnehmenden auf dem Lehrgang festgelegt. Der Prüfungstermin steht noch nicht fest. Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung muss noch nicht zum Lehrgangsbeginn vorliegen, sondern erst zur Prüfung, genaueres wird im Lehrgang besprochen.
Die Prüfungsgebühr ist im Teilnahmebeitrag nicht enthalten.
Intensivlehrgang mit verlängerten Ausbildungszeiten.
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